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Verlobung
„Drum prüfe, wer sich ewig binde“ Drucken

Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, einander zu heiraten. Ob dieses Versprechen unter vier Augen gegeben oder mit einem großen Fest besiegelt wird, bleibt dem Verlobungspaar überlassen. Traditionell findet die Verlobungsfeier im Elternhaus der Braut statt. Althergebracht tragen die Brauteltern auch die Kosten für die Feier im Restaurant. Heutzutage ist es jedoch üblich, dass sich beide Familien die Kosten teilen.

Der Verlobungsring

Als Symbol der Verbundenheit dient der Verlobungsring, der üblicherweise an der linken Hand, vom Zeitpunkt der Verlobung bis zur Hochzeit getragen wird. Es gibt drei gängige Varianten:

  1. Beide Verlobten tragen einen Ring, der an der Hochzeit durch die Trauringe ersetzt wird.
  2. Beide Verlobten tragen einen Ring der zugleich auch der Trauring ist. Dieser wandert an der Trauung von der linken an die rechte Hand.
  3. Die amerikanische Variante: Hier Trägt nur die Frau einen Verlobungsring, der vom Mann ausgesucht wird und mit dem er sie beim Heiratsantrag überrascht. Nach der Hochzeit trägt die Braut diesen gemeinsam mit dem Ehering am gleichen Finger der rechten Hand.
In einigen Ländern wird als Brauch der Verlobungsring nach der Hochzeit zusammen mit einem Samenkorn der Dotterblume in einen Blumentopf eingepflanzt. Dabei wird der Ring über dem Samenkorn plaziert. Nachdem das Samenkorn gekeimt ist soll der Ring durch den Blumenstängel bis zur Blüte transportiert werden und ist Sinnbild für die Blütezeit der Ehe.
Anmerkung: Im Selbstversuch (zwei Informatiker) klappte es nicht, deswegen kann es trotzdem möglich sein! 

Ist die Verlobung an eine juristische Form gebunden?

Nein, das Verlöbnis ist formfrei. Es genügt die Volljährigkeit beider Partner und das gegenseitige Eheversprechen. Die üblichen äußerlichen Zeichen wie Ringwechsel, Anzeige oder Verlobungsfeier sind kulturell begründet.

Hat die Verlobung einen rechtlichen Status?

Ja, denn durch die Verlobung entsteht laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, wodurch die Verlobten ein Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht bei Zivil- und Strafprozessen dem Partner gegenüber bekommen.

Kann die Heirat eingeklagt werden?

Nein, denn in §1297 steht eindeutig:
1 Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
2 Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

Welche Folgen hat die Entlobung?

1. Geschenke
Jeder Verlobte kann von dem anderen die Rückgabe aller Geschenke, die im Rahmen des Verlöbnisses getätigt wurden, verlangen.

2. Schadenersatzanspruch
Falls einer der beiden Partner ohne triftigen Grund (z.B. Untreue, ständiges Verzögern der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund) von der Verlobung zurück tritt, ist dieser unter Umständen zum Schadensersatz (gekauftes Brautkleid) verpflichtet.

 

Verlobungsringe
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