Drum prüfe, wer sich ewig binde |
Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, einander zu heiraten. Ob dieses Versprechen unter vier Augen gegeben oder mit einem großen Fest besiegelt wird, bleibt dem Verlobungspaar überlassen. Traditionell findet die Verlobungsfeier im Elternhaus der Braut statt. Althergebracht tragen die Brauteltern auch die Kosten für die Feier im Restaurant. Heutzutage ist es jedoch üblich, dass sich beide Familien die Kosten teilen. Der VerlobungsringAls Symbol der Verbundenheit dient der Verlobungsring, der üblicherweise an der linken Hand, vom Zeitpunkt der Verlobung bis zur Hochzeit getragen wird. Es gibt drei gängige Varianten:
Anmerkung: Im Selbstversuch (zwei Informatiker) klappte es nicht, deswegen kann es trotzdem möglich sein! Ist die Verlobung an eine juristische Form gebunden?Nein, das Verlöbnis ist formfrei. Es genügt die Volljährigkeit beider Partner und das gegenseitige Eheversprechen. Die üblichen äußerlichen Zeichen wie Ringwechsel, Anzeige oder Verlobungsfeier sind kulturell begründet. Hat die Verlobung einen rechtlichen Status?Ja, denn durch die Verlobung entsteht laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, wodurch die Verlobten ein Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht bei Zivil- und Strafprozessen dem Partner gegenüber bekommen. Kann die Heirat eingeklagt werden?Nein, denn in §1297 steht eindeutig: Welche Folgen hat die Entlobung?1. Geschenke 2. Schadenersatzanspruch |